Vorläufige Bevollmächtigung
Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau kann auf Antrag eine vorläufige Zustimmung für die Erteilung von Evangelischem Religionsunterricht aussprechen:
- nach der ersten Staatsprüfung für das Fach Evangelische Religion zur Durchführung des praktischen Vorbereitungsdienstes
- zur Teilnahme am Weiterbildungskurs Evangelischer Religionsunterricht für die Zusatz- oder Erweiterungsprüfung der ersten Staatsprüfung
- nach Zuerkennung der Befähigung zur Erteilung von evangelischem Religionsunterricht durch die Kirche (kirchliche Ausbildungsgänge oder kirchlich anerkannte Ausbildungsgänge)
Die vorläufige Zustimmung ist zeitlich befristet. Nach dem Abschluss der Ausbildung bzw. Weiterbildung kann die endgültige Bevollmächtigung erworben werden.
Weitere Informationen erteilen wir gern am Telefon oder per Email.